AKTUELLES
- Spezialistin für Orthopädie und Chirurgie in unserer Praxis seit Oktober 2020 -
Seit Oktober werden wir von einer Kollegin auf dem Gebiet der Chirurgie unterstützt.
Frau Dr. Amalia Bolia ist europäische Fachtierärztin auf dem Gebiet der Chirurgie und Orthopädie. Sie hat eine 4-jährige Fachtierarztausbildung an der Klinik für Kleintiere der Universität Leipzig absolviert und war anschließend in einer Kleintierklinik in der Schweiz als Oberärztin tätig.
Durch Sie können wir in unserer Praxis ein erweitertes chirurgisches Gebiet abdecken. Sie führt Gelenksspiegelungen, Gelenksoperationen, wie TPLOs, und Operationen am Brustkorb, Herz und größere Eingriffe an den Bauchorganen durch. Kastrationen bei Hündinnen und Probenentnahmen aus den Inneren Organen können dann bei uns auch mit der sogenannten „Schlüsselloch-Chirurgie“ (laparoskopisch) durchgeführt werden.
Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit einer so versierten und erfahrenen Kollegin zum Wohle unserer Patienten.
Ihr Team der Kleintierpraxis an der Lutherkirche
Zum Weiterlesen: Link Amalia https://www.kleintierchirurgie-bolia.de
SARS-CoV-2 (Coronavirus)
Wichtige Informationen zur Behandlung Ihres Tieres
Liebe Patientenbesitzer/innen,
aufgrund der aktuellen Situation bezüglich SARS-CoV-2 (Coronavirus) bitten wir folgende Hinweise zu beachten:
„Notdienstgebühr“ in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn‐ und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT‐Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.
Was ändert sich für Sie?
Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:
- Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,‐ Euro (netto) berechnet werden.
- Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2‐fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4‐fachen Gebührensatz abzurechnen.